Autogewinn mit bösen Folgen
Ein arbeitsloser Mann musste leider genau das erleben. Er nahm an einem Gewinnspiel teil und gewann ein Auto. Leider entschied das Sozialgericht Dortmund, dass man solange kein Hartz IV bekommt, solange der Wert des Autos nicht verbraucht is.
Die Arbeitsgemeinschaft Märkischer Kreis strich einem Familienvater aus Iserlohn für 10 Monate seine Bezüge, da das Auto ein einmaliges Einkommen darstellt.
Daraufhin argumentierte er, dass es sich bei dem Auto um Vermögen handeln würde und geschützt durch die Vermögensfreibeträge der Eheleute wäre.
Das Sozialgericht lehnte aber seinen Antrag ab. Außerdem habe er nichts unternommen um das Auto zu verwerten.
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